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Facebook erlaubt Gewinnspiele in der Timeline

Facebook hat seine Richtlinien bezüglich “Promotions” regelrecht verändert. Bisher mussten Gewinnspiele und Wettbewerbe in einer eigenen Anwendung stattfinden. Diese Voraussetzung wurde jetzt aufgehoben und Seitenbetreiber können ab sofort Ihr Gewinnspiel in der Timeline durchführen. Laut Facebook sollen vor allem kleine Unternehmen von der Neuerung profitieren. Eine Frage sollte sich aber dennoch jeder Veranstalter stellen: Ist ein Gewinnspiel in der Timeline überhaupt rechtskonform umsetzbar?

Was ist gestattet?

Ab sofort ist es gestattet, die Teilnahme an einem Gewinnspiel von folgenden Faktoren abhängig zu machen:

  • Posts, Kommentare oder Likes zu Kommentaren
  • Private oder öffentliche Nachrichten auf der Fanpage
  • Den Like-Button zur Abstimmung für eine Promotion verwenden, z.B.: “Das Bild mit den meisten Likes gewinnt”
  • Was ist nicht erlaubt?

  • Die Teilnehmer aufzurufen eine Nachricht zu teilen oder sich auf einem Foto zu taggen, um an dem Gewinnspiel teilzunehmen
  • Gewinnspiele auf persönlichen Profilen durchzuführen
  • Warum ist es weiterhin sinnvoll das Gewinnspiel in einer Anwendung durchzuführen?

    Neben den Facebook Nutzungsbedingungen gelten weiterhin die gesetzlichen Regelungen für Gewinnspiele. Diese schreiben Veranstaltern ausdrücklich vor, dem Gewinnspiel Teilnahmebedingungen hinzuzufügen, welche optimalerweise folgende Informationen enthalten:

  • Informationen zum Veranstalter
  • Informationen zur Teilnahme/Gewinnerermittlung
  • Laufzeit des Gewinnspiels
  • Berechtigte Teilnehmer
  • Freistellung von Facebook und den Veranstaltern
  • Außerdem müssen die Informationen zur Datensicherheit und die Verwendung der abgefragten Daten klar definiert werden. Ein einfacher Hinweis “Der Rechtsweg ist ausgeschlossen” reicht nicht aus, um das aufsetzen der Teilnahmebedingungen und Datenschutzrichtlinien zu vermeiden.

    Solange all diese Voraussetzungen erfüllt werden, kann ein Gewinnspiel natürlich rechtskonform in der Timeline durchgeführt werden. Wie dieses optisch realisiert wird, ist eine andere Frage.
    Veranstalter von Gewinnspielen sollten sich auch im Klaren sein, dass es ohne Anwendung nicht möglich ist, E-Mail Adressen für Newsletter zu generieren, da für diese eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers notwendig ist.

    Weitere Vorteile von Gewinnspielen in einer Anwendung sind:

  • Vereinfachte Administration der Teilnehmerbeiträge
  • Ausführliche Informationen zu den Teilnehmerprofilen
  • Messbarer Erfolg der Promotion
  • Die Teilnehmer werden aufgefordert die Fanpage zu liken
  • Schutz vor Abmahnung aufgrund von Rechtsverstößen
  • Ob sich Gewinnspielanbieter letztendlich für oder gegen eine Anwendung entscheiden, fest steht sie sollten Ihre Teilnehmer in jedem Fall ausdrücklich über Ihre Rechte und die Verwendung Ihrer Daten informieren.